Kosten

Der Hauptfokus des Institutes für Prostataüberwachung liegt auf dem Patientenwohl und der wissenschaftlichen Untersuchung der Früherkennung, Diagnostik und konservativen

Therapien des Prostatakarzinoms.

Für Patienten

Allein aufgrund der restriktiven Sichtweisen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinsichtlich Früherkennung, Diagnostik und Behandlung des Prostatakarzinoms ist eine Finanzierung der Arbeit unseres Institutes über die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Daher ist das Institut für Prostataüberwachung ein privatärztliches Institut, dessen Arbeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird.

Dies bedeutet, dass wir Behandlungsverträge mit unseren Patienten abschließen und die Rechnungen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt an die Patienten stellen. Patienten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung können nicht von einer Übernahme der Rechnung durch ihre gesetzliche Krankenkasse ausgehen. Inwieweit die privaten Krankenkassen die Rechnungen übernehmen, ist von dem individuellen Vertrag, welchen der Patient mit seiner privaten Krankenversicherung abgeschlossen hat, abhängig. Wir empfehlen unbedingt eine Rücksprache mit der Versicherung und sich gewährte Kostenübernahmezusagen schriftlich geben zu lassen.

Da wir als privatärztliches Institut auf Basis der GOÄ abrechnen müssen, können bestimmte Leistungen, wie beispielsweise die 2. Meinungssprechstunde oder die Befundordnung und Aufbereitung nicht gut abgebildet werden. Insbesondere bei diesen, aber auch bei anderen Untersuchungen und Behandlungen kann es sein, dass wir bestimmte Ziffern aus der GOÄ als Analogziffern verwenden und über den Steigerungsfaktor von 3,5 hinaus steigern müssen. Ob solche Rechnungsbeträge von der privaten Krankenversicherung erstattet werden ist nicht sicher gewährleistet.

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